Verhütung - Übersicht
Östrogen-Gestagen-Pille: Der Klassiker
Vaginalring: Ein Ring zum Einführen in die Scheide
Verhütungspflaster: Zum Aufkleben an der Außenseite der Oberarme, am Po, am Bauch oder am gesamten Oberkörper außer an den Brüsten
Gestagenpille: Die Pille zur durchgehenden Einnahme
Dreimonatsspritze: Eine Spritze zur Injektion in den Gesäßmuskel
Hormon-Implantat Implanon®: Ein Stäbchen zum Einsetzen in den Oberarm
Hormonspirale Mirena®: Größere Hormonspirale zur Verhütung für 5 Jahre
Hormonspirale Levosert®: Noch eine größere Hormonspirale zur Verhütung für 5 Jahre
Hormonspirale Jaydess®: Kleinere Hormonspirale zur Verhütung für 3 Jahre
Hormonspirale Kyleena®: Kleinere Hormonspirale zur Verhütung für 5 Jahre
Kupferspirale: Verschiedene Modellgrößen zur hormonfreien Verhütung
Kupferkette Gynefix®: Hormonfreie Verhütung, verankert in der Gebärmutter
Kupferperlenball: Eine kugelig geformte Kupferspirale
Diaphragma: Eine Barrieremethode
Natürliche Verhütung: Methoden, die über Körpersignale der Frau fruchtbare Tage ermitteln
Notfallverhütung: 3 Möglichkeiten
Spezielle Risikokonstellationen: Was tun in besonderen Fällen
Vor der erstmaligen Verordnung eines Mittels zur Empfängnisverhütung sollen neben der Erhebung der Krankengeschichte die gynäkologische Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung und die zytologische Untersuchung des Gebärmutterhals-Abstrichs durchgeführt werden.
Kontrolluntersuchungen während der Dauer der Anwendung eines Mittels zur Empfängnisverhütung richten sich hinsichtlich Art und Umfang nach den einzelnen Methoden. Im Einzelfall können folgende Untersuchungen notwendig sein:
a) bei hormoneller Verhütung:
- gynäkologische Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung,
- zytologische Untersuchung des Gebärmutterhals-Abstrichs,
- mikroskopische Untersuchung eines Abstrichs des Scheidensekrets.
b) bei Anwendung der Spirale:
- zusätzlich zu den Maßnahmen nach a) eine Ultraschalluntersuchung nach der Einlage.
Zur ärztlichen Beratung gehört neben den in diesen Richtlinien aufgeführten Untersuchungen auch die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Diese Verordnung ist für gesetzlich versicherte junge Frauen bis zu einem Alter von 17 Jahren kostenfrei, im Alter von 18 und 21 Jahren wird lediglich die Rezeptgebühr in der Apotheke fällig. In diesen Altersgruppen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch die Kosten für die Einlage von Spiralen und Hormon-Implantaten. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der Paragraph 24a Sozialgesetzbuch V. Der Arzt ist allerdings dazu verpflichtet zweckmäßig und wirtschaftlich zu verordnen. Auch dies gilt es bei der Auswahl der rezeptierten Verhütungsmittel bei Frauen unter 22 Jahren zu berücksichtigen.
Für Frauen ab 22 Jahren ist:
- die Injektion einer Dreimonatsspritze
- die Einlage eines Hormon-Implantats Implanon NXT® (Hormonstäbchen)
- die Einlage einer Hormonspirale Mirena® (Intrauterinsystem, IUS)
- die Einlage einer Hormonspirale Levosert® (Intrauterinsystem, IUS)
- die Einlage einer Hormonspirale Jaydess® (Intrauterinsystem, IUS)
- die Einlage einer Hormonspirale Kyleena® (Intrauterinsystem, IUS)
- die Einlage einer Kupferspirale (Intrauterinspirale, IUP)
- die Einlage einer Kupferkette GyneFix®
- die Einlage eines Kupferperlen-Balls
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Verhütungsmethoden
Verhütung - Übersicht
Vor der erstmaligen Verordnung eines Mittels zur Empfängnisverhütung sollen neben der Erhebung der Krankengeschichte die gynäkologische Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung und die zytologische Untersuchung des Gebärmutterhals-Abstrichs durchgeführt werden.
Kontrolluntersuchungen während der Dauer der Anwendung eines Mittels zur Empfängnisverhütung richten sich hinsichtlich Art und Umfang nach den einzelnen Methoden. Im Einzelfall können folgende Untersuchungen notwendig sein:
a) bei hormoneller Verhütung:
- gynäkologische Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung,
- zytologische Untersuchung des Gebärmutterhals-Abstrichs,
- mikroskopische Untersuchung eines Abstrichs des Scheidensekrets.
b) bei Anwendung der Spirale:
- zusätzlich zu den Maßnahmen nach a) eine Ultraschalluntersuchung nach der Einlage.
Zur ärztlichen Beratung gehört neben den in diesen Richtlinien aufgeführten Untersuchungen auch die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Diese Verordnung ist für gesetzlich versicherte junge Frauen bis zu einem Alter von 17 Jahren kostenfrei, im Alter von 18 und 19 Jahren wird lediglich die Rezeptgebühr in der Apotheke fällig. In diesen Altersgruppen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch die Kosten für die Einlage von Spiralen und Hormon-Implantaten. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der Paragraph 24a Sozialgesetzbuch V. Der Arzt ist allerdings dazu verpflichtet zweckmäßig und wirtschaftlich zu verordnen. Auch dies gilt es bei der Auswahl der rezeptierten Verhütungsmittel bei Frauen unter 20 Jahren zu berücksichtigen.
Für Frauen ab 22 Jahren ist:
- die Injektion einer Dreimonatsspritze
- die Einlage eines Hormon-Implantats Implanon NXT® (Hormonstäbchen)
- die Einlage einer Hormonspirale Mirena® (Intrauterinsystem, IUS)
- die Einlage einer Hormonspirale Levosert® (Intrauterinsystem, IUS)
- die Einlage einer Hormonspirale Jaydess® (Intrauterinsystem, IUS)
- die Einlage einer Hormonspirale Kyleena® (Intrauterinsystem, IUS)
- die Einlage einer Kupferspirale (Intrauterinspirale, IUP)
- die Einlage einer Kupferkette GyneFix®
- die Einlage eines Kupferperlen-Balls
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Verhütungsmethoden