IGel

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Unter dem Begriff IGeL werden individuelle Gesundheitsleistungen verstanden, welche zwar von Kassenärzten für Patienten erbracht werden, aber nach dem Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine Kassenleistungen sind. Sie müssen daher privat erstattet werden.

Sie sind von Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung entweder dadurch abgrenzbar, dass sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören oder als nicht notwendig beziehungsweise unwirtschaftlich angesehen werden gemäß Paragraph 12 Abs. 1 SGB V:"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."

Beispiele für von der GKV-Leistungspflicht ausgeschlossene Leistungen nach Bundesmantelvertrag sind ärztliche Bescheinigungen, soweit sie nicht zur Aufgabenwahrnehmung der Krankenkassen oder des medizinischen Dienstes ausgestellt werden oder die Einlage einer Kupferspirale bei Patientinnen, die 20 Jahre oder älter sind.

Beispiele für das Maß des Notwendigen überschreitende Leistungen sind Ultraschalluntersuchungen der Gebärmutter/Eierstöcke oder der Brust im Rahmen der Krebsfrüherkennung. Dies gilt in der Regel auch, wenn das Risiko einer Erkrankung individuell erhöht sein sollte, beispielsweise durch das familiäre Vorkommen einer Krebserkrankung, da solch eine Risikoerhöhung allein nicht als "Krankheit" im Sinne des Sozialgesetzbuches angesehen wird. Bei besonders hohen individuellen Risiken z. B. für Brustkrebs kann man allerdings die intensivierten Früherkennungsprogramme der Deutschen Krebshilfe in Anspruch nehmen.

Trotzdem können individuelle Gesundheitsleistungen für manche Patienten medizinisch sinnvoll sein.

Ob eine Leistung Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung wird, beurteilt der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er setzt sich aus Ärzte-, Kassen- und Patientenvertretern zusammen.

Kritisch setzt sich der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS) mit diesem Thema auseinander.

Einige Krankenkassen erstatten individuelle Gesundheitsleistungen Diese Leistungen werden von jeder Krankenkasse individuell in ihrer Satzung festgelegt. Auf der Homepage Krankenkassen.Deutschland können Sie sich darüber einen Überblick verschaffen. Schauen Sie unter den Punkten Schwangerschaft, Geburt, Kinder und Kinderwunsch sowie Vorsorge beim Arzt nach.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung  hat einen Ratgeber zum Thema "individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL) veröffentlicht:
KBV IGeL Ratgeber Stand 2015
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