Beratung

Schwangerschaft - Ratgeber & Tipps - Beratung

Jede Frau hat Anspruch auf Information und Beratung zu allen eine Schwangerschaft mittelbar oder unmittelbar berührenden Fragen (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz) und auf besondere Aufklärung und Beratung in einer Konfliktsituation bzw. rund um Pränataldiagnostik (§ 5 und § 2a Schwangerschaftskonfliktgesetz). Die Konfliktberatung soll ermutigen, nich bevormunden. Sie dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und ist ergebnisoffen.

Deutschland verfügt über ein flächendeckendes Netz von Schwangerschaftsberatungsstellen verschiedener Träger.

Die Beratung beinhaltet generell Informationen zu Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach über
  • bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien
  • Rechte im Arbeitsleben und zum UnterhaltHilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien
  • Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz
Im Falle einer finanziellen Notlage hilft die Beratungsstelle durch
  • Beantragung von Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind
  • Unterstützung im Kontakt zu Ämtern und Behörden
Bei einem Schwangerschaftskonflikt berät und informiert sie über
  • Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte
  • Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs
  • verschiedene Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption
Darüber hinaus bietet sie Informationen zu Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung und Unterstützung rund um Pränataldiagnostik.

Um den Start ins Familienleben zu erleichtern, gewährleisten gesetzliche Regelungen, finanzielle Leistungen und weitere Angebote den Eltern Hilfe rund um die Geburt eines Kindes und darüber hinaus.

Mutterschutz
Werdende und stillende Mütter, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, genießen ab Beginn der Schwangerschaft und während der Stillzeit nach der Geburt des Kindes einen besonderen gesetzlichen Schutz, den Mutterschutz. Dazu gehören beispielsweise
  • Kündingungsschutz (während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung),
  • spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen (z. B. Arbeitsplatzgestaltung),
  • individuelle und generelle Beschäftigungsverbote unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts,
  • Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und in der Regel acht Wochen nach der Entbindung),
  • Absicherung durch Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Elternzeit und Elterngeld
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben zur Betreuuung ihres Kindes einen Anspruch auf Elternzeit. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des drittten Lebensjahres des Kindes. Elternzeitberechtigte können selbst entscheiden, wer wann die berufliche Auszeit nimmt. Denn beide können Elternzeit beanspruchen, unabhängig davon, in welchem Umfang der andere Elternteil sie nutzt. Für die Dauer der angemeldeten Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

Nach der Elternzeit besteht ein Anspruch darauf, an den früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Um einen Einkommensausfall nach der Geburt aufzufangen, kann
Elterngeld für maximal 14 Monate beantragt werden. Die Höhe der Unterstützung ist abhängig vom Nettoeinkommen des Antrag stellenden Elternteils und liegt zwischen 300 und höchstens 1800 Euro .

Kindergeld
Kindergeld ist eine einkommensunabhängige finanzielle Unterstützung für alle Familien mit Kindern bis 18 Jahren und kann sofort nach der Geburt bei den Familienkassen der Agenturen für Arbeit oder der Familienkasse des öffentlichen Dienstes beantragt werden.
Die Höhe beträgt ab Juli 2019
204 Euro monatlich für das erste und zweite Kind ,
210 Euro monatlich für das dritte Kind,
235 Euro monatlich für das vierte und jedes weitere Kind.
Eltern mit Kindern in der Ausbildung oder arbeitslosen Kindern können bis zu deren 25. bzw. 21. Lebensjahr Kindergeld beziehen.

Kinderbetreuung
Die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten oder in der Tagespflege soll den Eltern die Rückkehr in den Beruf erleichtern. Gemäß Kinderfördergesetz hat jedes Kind
nach dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer KiTa oder bei einer Tagesmutter bzw. bei einem Tagesvater . Für die Tagesbetreuung werden je nach Betreuungseinrichtung und Bundesland Elternbeiträge fällig. Ein Teil der Betreuungskosten kann vom Jugendamt übernommen wewrden.

Gesundheitsförderung
Zur medizinischen und gesundheitlichen Unterstützung existieren zahlreiche auf Eltern und Familie zugeschnittene Angeote. Dazu gehören beispielsweise Mütterkuren, Haushaltshilfen, aber auch Hilfen für Eltern von Mehrlingen oder chronisch kranken Kindern.
Mütter oder Väter mit Familienverantwortung haben einen gesetzlichen Anspruch auf
Mütter-Kuren oder auf Mutter/Vater-Kind-Kuren , deren Kosten durch die Krankenkasse gedeckt werden. Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt. In der Regel können Kinder bis zu 12 Jahren mit aufgenommen werden. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen. Kinder, die ihrerseits behandlungsbedürftig sind, erhalten eigenständige Therapien.

Wo sind die Beratungsstellen in Herzogenrath und Umgebung:


AWO Kreisverband Aachen-Land e. V. - Sprechstunden Donnerstag in Herzogenrath und Montag bis Freitag in Eschweiler

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V. - Sprechstunden von Montag bis Freitag in Alsdorf und Montag und Donnerstag in Würselen

pro familia Beratungsstelle Aachen - Sprechstunden von Montag bis Freitag in Aachen

donum vitae Aachen Stadt und Aachen Land e.V. - Sprechstunden von Montag bis Freitag in Aachen

Links:
Schwangerschaft - Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Schwanger unter 20 - Spezielle Informationen für junge Schwangere
Schwanger und Kind - Infos zu Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt, Stillen, Impfungen,...
Vertrauliche Geburt - Hilfetelefon für Frauen, die ihr Kind anonym zur Welt bringen möchten

Elternberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung - Frühe Hilfe für (werdende) Eltern

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