Früherkennung - Übersicht
Rang | Krebs | Neuerkrankungen bei Frauen |
1. | Brustdrüse | 71.640 |
2. | Darm | 27.210 |
3. | Lunge | 18.810 |
4. | Gebärmutterkörper | 11.880 |
5. | Malignes Melanom der Haut | 10.870 |
6. | Bauchspreicheldrüse | 8.480 |
7. | Eierstöcke | 8.430 |
8. | Non-Hodgkin-Lymphome | 7.80 |
9. | Magen | 6.290 |
10. | Leukämien | 5.820 |
11. | Niere | 5.550 |
12. | Gebärmutterhals | 4.610 |
13. | Harnblase | 4.200 |
ab dem Alter von 20 Jahren:
- Entnahme von Zellmaterial von der Gebärmutterhals-Oberfläche und aus dem Gebärmutterhalskanal (Pap-Test) zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.
- Beidhändige Tastuntersuchung der inneren weiblichen Geschlechtsorgane.
zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren:
- Abtasten der Brustdrüsen und der dieses Organ betreffenden Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs.
zusätzlich ab dem Alter von 35 Jahren:
- Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs alle 2 Jahre durch berechtigte Ärzte (z. B. Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten).
- Gesundheits-Check-up
(außerdem einmal im Alter zwischen 18 und 35 Jahren)
zusätzlich ab dem Alter von 50 Jahren:
- Untersuchung des Enddarms durch Abtasten.
- Bis zu einem Alter von 54 Jahren Anspruch auf die jährliche Durchführung eines immunologischen Tests auf verstecktes Blut im Stuhl (Stuhltest). Die KBV hat dazu eine Information für Patienten herausgegeben.
- Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie) alle zwei Jahre bis zu einem Alter von 69 Jahren, wie auch weiter unten erläutert.
zusätzlich ab dem Alter von 55 Jahren:
- Darmspiegelung einmal in 10 Jahren, wie weiter unten erläutert , als Alternative zu einem Stuhltest oder zweijährliche Durchführung eines immunologischen Tests auf verstecktes Blut im Stuhl.
Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie) zur
Brustkrebsfrüherkennung :
Frauen haben im Alter zwischen 50 und 69 Jahren alle 24 Monate Anspruch auf eine Mammographie. Frauen, die sich aufgrund einer Brustkrebserkrankung in ärztlicher Behandlung oder Nachbehandlung befinden oder bei denen aufgrund von vorliegenden typischen Symptomen ein begründeter Verdacht auf eine Brustkrebserkrankung besteht, haben darüber hinaus Anspruch auf die notwendige ärztliche Betreuung und Behandlung innerhalb der sogenannten kurativen Versorgung. Wurde nach Angabe der Frau innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Zeitpunkt des Leistungsanspruchs aus anderen Gründen bereits eine Mammographie durchgeführt, besteht der Anspruch auf Leistungen frühestens 12 Monate nach Durchführung dieser Mammographie.
Darmspiegelung (Koloskopie):
Ab dem Alter von 55 Jahren haben Frauen Anspruch auf insgesamt zwei Koloskopien zur
Früherkennung des End- und Dickdarmkrebses :
- Auf die erste Koloskopie ab dem Alter von 55 Jahren und
- Auf die zweite Koloskopie frühestens zehn Jahre nach Durchführung der ersten Koloskopie.
Jede ab dem Alter von 65 Jahren durchgeführte Koloskopie zählt als zweite Koloskopie. Frauen ab dem Alter von 55 Jahren, bei denen keine Koloskopie oder keine zweite Koloskopie nach Ablauf von zehn Jahren nach der ersten Koloskopie durchgeführt worden ist, haben Anspruch auf die zweijährliche Durchführung eines immunologischen Tests auf verstecktes Blut im Stuhl. Bei einem positiven Befund des Schnelltests besteht ein Anspruch zur Abklärung durch eine Koloskopie.
Besondere diagnostische Maßnahmen werden in den seltenen Fällen
familiär gehäufter Krebserkrankungen empfohlen.
Darüber hinaus gibt es
individuelle Gesundheitsleistungen (
IGeL ), die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, aber im Einzelfall ärztlich empfehlenswert sein können:
Brustkrebsfrüherkennung mittels hochauflösender Ultraschalluntersuchung
Gebärmutterschleimhaut- und Eierstockkrebsfrüherkennung mittels Ultraschalluntersuchung
Alle Möglichkeiten werde ich mit Ihnen bei Interesse gerne besprechen. Bestimmen Sie dann selbst, was für Sie, Ihr Wohlbefinden, Ihre Gesundheit und Sicherheit wichtig und notwendig erscheint.
Links:
Präventionsportal der Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen - Information und Aufklärung über verschiedene Krebsarten
Praxisinformation Krankenbeförderung - Hinweise zur Verordnung, Stand 11.2022