Verhütung

Verhütung - Übersicht

Östrogen-Gestagen-Pille:     Der Klassiker

Vaginalring:     Ein Ring zum Einführen in die Scheide

Verhütungspflaster:     Zum Aufkleben an der Außenseite der Oberarme, am Po, am Bauch oder am gesamten Oberkörper außer an den Brüsten

Gestagenpille:     Die Pille zur durchgehenden Einnahme

Dreimonatsspritze:     Eine Spritze zur Injektion in den Gesäßmuskel

Hormon-Implantat Implanon®:     Ein Stäbchen zum Einsetzen in den Oberarm

Hormonspirale Mirena®:     Größere Hormonspirale zur Verhütung für 5 Jahre

Hormonspirale Levosert®:     Noch eine größere Hormonspirale zur Verhütung für 5 Jahre

Hormonspirale Jaydess®:     Kleinere Hormonspirale zur Verhütung für 3 Jahre

Hormonspirale Kyleena®:     Kleinere Hormonspirale zur Verhütung für 5 Jahre

Kupferspirale:     Verschiedene Modellgrößen zur hormonfreien Verhütung

Kupferkette Gynefix®:     Hormonfreie Verhütung, verankert in der Gebärmutter

Kupferperlenball:     Eine kugelig geformte Kupferspirale

Diaphragma:     Eine Barrieremethode

Natürliche Verhütung:     Methoden, die über Körpersignale der Frau fruchtbare Tage ermitteln

Notfallverhütung:     3 Möglichkeiten

Spezielle Risikokonstellationen:     Was tun in besonderen Fällen

Bei Wunsch nach Verhütung erfolgt nach den "Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch" eine ärztliche Beratung über Hilfen, eine Schwangerschaft zu vermeiden.
Vor der erstmaligen Verordnung eines Mittels zur Empfängnisverhütung sollen neben der Erhebung der Krankengeschichte die gynäkologische Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung und die zytologische Untersuchung des Gebärmutterhals-Abstrichs durchgeführt werden.
Kontrolluntersuchungen während der Dauer der Anwendung eines Mittels zur Empfängnisverhütung richten sich hinsichtlich Art und Umfang nach den einzelnen Methoden. Im Einzelfall können folgende Untersuchungen notwendig sein:

a) bei hormoneller Verhütung:
  • gynäkologische Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung,
  • zytologische Untersuchung des Gebärmutterhals-Abstrichs,
  • mikroskopische Untersuchung eines Abstrichs des Scheidensekrets.

b) bei Anwendung der Spirale:
  • zusätzlich zu den Maßnahmen nach a) eine Ultraschalluntersuchung nach der Einlage.
Die aufgeführten Untersuchungen entfallen, falls im Laufe der letzten 6 Monate ggf. auch aus anderem Anlass derartige Untersuchungen ausgeführt worden sind und das Ergebnis eine Wiederholung entbehrlich macht.

Zur ärztlichen Beratung gehört neben den in diesen Richtlinien aufgeführten Untersuchungen auch die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Diese Verordnung ist für gesetzlich versicherte junge Frauen bis zu einem Alter von 17 Jahren kostenfrei, im Alter von 18 und 21 Jahren wird lediglich die Rezeptgebühr in der Apotheke fällig. In diesen Altersgruppen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch die Kosten für die Einlage von Spiralen und Hormon-Implantaten. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der Paragraph 24a Sozialgesetzbuch V. Der Arzt ist allerdings dazu verpflichtet zweckmäßig und wirtschaftlich zu verordnen. Auch dies gilt es bei der Auswahl der rezeptierten Verhütungsmittel bei Frauen unter 22 Jahren zu berücksichtigen.

Für Frauen ab 22 Jahren ist:
eine Selbstzahlerleistung (IGeL).

WHO Medizinische Auswahlkriterien für Kontrazeptiva Stand 2015 Leitlinie Hormonelle Empfängnisverhütung Stand 2020 GBA Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch

Verhütung - Übersicht

Bei Wunsch nach Verhütung erfolgt nach den "Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch" eine ärztliche Beratung über Hilfen, eine Schwangerschaft zu vermeiden.
Vor der erstmaligen Verordnung eines Mittels zur Empfängnisverhütung sollen neben der Erhebung der Krankengeschichte die gynäkologische Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung und die zytologische Untersuchung des Gebärmutterhals-Abstrichs durchgeführt werden.
Kontrolluntersuchungen während der Dauer der Anwendung eines Mittels zur Empfängnisverhütung richten sich hinsichtlich Art und Umfang nach den einzelnen Methoden. Im Einzelfall können folgende Untersuchungen notwendig sein:

a) bei hormoneller Verhütung:
  • gynäkologische Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung,
  • zytologische Untersuchung des Gebärmutterhals-Abstrichs,
  • mikroskopische Untersuchung eines Abstrichs des Scheidensekrets.

b) bei Anwendung der Spirale:
  • zusätzlich zu den Maßnahmen nach a) eine Ultraschalluntersuchung nach der Einlage.
Die aufgeführten Untersuchungen entfallen, falls im Laufe der letzten 6 Monate ggf. auch aus anderem Anlass derartige Untersuchungen ausgeführt worden sind und das Ergebnis eine Wiederholung entbehrlich macht.

Zur ärztlichen Beratung gehört neben den in diesen Richtlinien aufgeführten Untersuchungen auch die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Diese Verordnung ist für gesetzlich versicherte junge Frauen bis zu einem Alter von 17 Jahren kostenfrei, im Alter von 18 und 19 Jahren wird lediglich die Rezeptgebühr in der Apotheke fällig. In diesen Altersgruppen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch die Kosten für die Einlage von Spiralen und Hormon-Implantaten. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der Paragraph 24a Sozialgesetzbuch V. Der Arzt ist allerdings dazu verpflichtet zweckmäßig und wirtschaftlich zu verordnen. Auch dies gilt es bei der Auswahl der rezeptierten Verhütungsmittel bei Frauen unter 20 Jahren zu berücksichtigen.

Für Frauen ab 22 Jahren ist:
eine Selbstzahlerleistung (IGeL).

WHO Medizinische Auswahlkriterien für Kontrazeptiva Stand 2015 Leitlinie Hormonelle Empfängnisverhütung Stand 2019 GBA Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch
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